Der Jahresabschluss schließt die Buchführung des Geschäftsjahres ab.
Der Jahresabschluss im engeren Sinn weist das Geschäftsergebnis aus und zeigt die Zusammensetzung des Betriebsvermögens. Ohne ihn ist eine Rechnungslegung über die abgelaufene Abrechnungsperiode nicht möglich.
Zum Jahresabschluss gehören eine Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Fehlt er oder ist er mit erheblichen Mängeln behaftet, ist die Buchführung nicht ordnungsmäßig.
Bei Kapitalgesellschaften ist der Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen Lagebericht aufstellen.
Ein wichtiger Bestandteil des Jahresabschluss bildet die Bilanz, der eine detaillierte Bilanzanalyse vorangeht, bzw. die Gewinn und Verlustrechnung. Der Gesetzgeber unterscheidet hier zwischen Bestimmungen für Personengesellschaften und für Kapitalgesellschaften, wie AG oder GmbH.
Der Jahresabschluss ist eine unserer umfangreichsten Leistungen. Wir helfen Ihnen, den handels- und steuerrechtlichen Verpflichtungen des Jahresabschlusses nachzukommen. Dabei erledigen wir die wichtigsten Aufgaben des Jahresabschlusses zuverlässig und fristgerecht.
Ihr Vorteil den Jahresabschluss durch uns aufstellen zu lassen:
- Ihre Buchführung erhält ein Check-Up auf Ordnungsmäßigkeit
- Durch den Abschluss können wir die Buchführung und das Unternehmen an sich bewerten und die Weichen für Ihre zukünftigen Vorhaben stellen
- Wir geben Ihnen wertvolle Informationen durch unsere Bilanzanalyse zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Ihres Unternehmens
- Wir vermitteln Chancen und Risiken Ihres Unternehmens
- Sie erreichen durch eine fachkompetente Aufstellung des Jahresabschlusses die richtige Besteuerung des Unternehmens
- In einer möglichen Betriebsprüfung ergeben sich weniger Überraschungen
und last but not least:
- Die Qualität der für Dritte bestimmten Finanzangaben nimmt heute einen sehr hohen Stellenwert ein. Der Jahresabschluss mit dem Geschäftsbericht ist die Visitenkarte einer Unternehmung gegenüber den unterschiedlichsten Zielgruppen. Das Ergebnis des Jahresabschlusses wird z.B. von Banken und anderen Gläubigern als Kriterium für Kreditvergabe herangezogen. Aber auch für Sie, ist der Jahresabschluss wichtig, wie Sie sich in Zukunft ausrichten wollen.
Wir bieten im Rahmen der Abschlusserstellung
- Erstellung von handels- und steuerrechtlichen Jahresabschlüssen sämtlicher Rechtsformen inkl. der betrieblichen Steuererklärungen
- Offenlegung der Jahresabschlüsse beim Bundesanzeiger bestimmter Rechtsformen
- Auf Wunsch oder bei Bedarf erstellen wir für Sie einen Bilanzbericht
- Aufstellung einer vereinfachten Gewinnermittlung , sogenannte Einnahmen-/Überschussrechnung für nicht Buchführungspflichtige inkl. der betrieblichen Steuererklärungen. Der Gewinn ermittelt sich als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben. Bei dieser Gewinnermittlung muss keine Bilanz aufgestellt werden.